AnwaltZertifikatOnline - FAQ

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Anerkennung des AnwaltZertifikatOnline?

Die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsmodul wird im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung mit bis zu 4 Stunden anerkannt.

Der Deutsche AnwaltVerein (DAV) erteilt die DAV-Fortbildungsbescheinigung denjenigen Mitgliedern, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortgebildet haben. Neben der Urkunde, die bescheinigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.

Was ist das AnwaltZertifikatOnline?

Das AnwaltZertifikatOnline ist ein Fortbildungsangebot für Rechtsanwälte. Alle 14 Tage erhalten Sie eine E-Mail mit Aufsätzen und Entscheidungsanmerkungen zu Ihrem Rechtsgebiet. Am Ende des Quartals können Sie Ihr Wissen online abprüfen und mit einem Zertifikat der DAA dokumentieren.

In welchen Rechtsgebieten wird das AnwaltZertifikatOnline angeboten?

Das AnwaltZertifikatOnline gibt es in neun Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht.

Was kostet das AnwaltZertifikatOnline?

Der Preis für das AnwaltZertifikatOnline beträgt je Rechtsgebiet 8 € pro Monat bzw. 6 € für DAV-Mitglieder. Darin enthalten ist der 14-tägliche Newsdienst mit je 3 Aufsätzen und 3 Entscheidungsanmerkungen, der Zugriff auf das Online-Archiv inklusiver aller im Newsdienst zitierten Entscheidungen und Normen sowie die Prüfungsgebühr.

Wann findet die Prüfung statt?

Immer zum Ende des Quartals wird eine neue Online-Prüfung angeboten, die auf die vorherigen Inhalte des Newsdienstes abgestimmt ist.

Wann bekomme ich das Zertifikat?

Das Zertifikat der DeutschenAnwaltAkademie erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich vier Online-Prüfungen innerhalb eines Jahres absolviert haben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Logos: DAA und juris

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Neuigkeiten

Anwältinnen und Anwälte mit nachgewiesener Qualität

Die DAV-Fortbildungsbescheinigung wurde im Jahr 2009 über 10.000 Mal ausgestellt.

Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft.
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