Das private Bau- und Architektenrecht ist ein "Stiefkind" des Gesetzgebers. Zwar ist die Architektenvergütung ausführlich geregelt (HOAI). Im Übrigen fällt das Bau- und Architektenrecht unter das allgemeine Werkvertragsrecht, welches für Werkverträge aller Art gilt und das nur wenige baubezogene Regelungen enthält. Damit ist Raum sowohl für die Vertragsgestaltung durch eine Vielzahl von Klauseln als auch für die Ausfüllung klärungsbedürftiger Fragen durch die Rechtsprechung. Deswegen ist Fortbildung gerade in diesem Bereich sehr wichtig.
Herausgeber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Bernd Siebert und Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack
Inhalt: 2 Aufsätze und 3 Entscheidungsanmerkungen inklusive Online-Archiv und Prüfungsgebühr
Erscheinungsweise: vierzehntäglich
Bezugspreis: 8 € monatlich zzgl. MwSt.,(6 € für DAV-Mitglieder) inkl. Online-Archiv und Prüfungsgebühr
ISSN: 1868-0224
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