AnwaltZertifikatOnline - Handels- und Gesellschaftsrecht

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Unter Handelsrecht wird das Sonderrecht der Kaufleute verstanden. Es ist weitgehend aus der kaufmännischen Praxis gewachsen. Handelsinteressen machen nicht Halt an Grenzen. Das Handelsrecht ist immer auch auf den internationalen Verkehr ausgerichtet. Es unterstützt den Wirtschaftsverkehr durch Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz. Geprägt wird es von der Selbstverantwortung der Handelnden. Das Gesellschaftsrecht hat sich aus dem Handelsrecht entwickelt. Historisch bedingt gibt es daher kein einzelnes Gesetz, sondern Gesellschaftsrecht regelt immer das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften ausgehend von den allgemeinen Bestimmungen des BGB bis hin zu speziellen Regelungen, etwa im GmbHG oder AktG. Es ist zunehmend international ausgerichtet.

Das AnwaltZertifikatOnline hilft Ihnen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Laufenden zu bleiben und den Überblick zu behalten.

Bild zu Handels- und Gesellschaftsrecht

Herausgeber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Karl von Hase und Rechtsanwalt Günter Friedel

Inhalt: 2 Aufsätze und 3 Entscheidungsanmerkungen inklusive Online-Archiv und Prüfungsgebühr

Erscheinungsweise: vierzehntäglich

Preis: 8,00 € im Monat für einen Nutzer (6,00 € für DAV-Mitglieder)

ISSN: 1869-1331

Beim AnwaltZertifikatOnline geht es um eine praxisorientierte schnelle Information nach einem vorgegebenen Schema, das den Lektüreaufwand für den Anwalt minimiert.

Hier ist stets ein aktueller Aufsatz und eine Entscheidungsanmerkung als Leseprobe verfügbar:

Leseprobe

Aufsatz Handels- und Gesellschaftsrecht
09.05.2012 |

Die Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im Überblick

Am 01.03.2012 sind die wesentlichen Vorschriften des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen („ESUG“) und damit die … mehr


jurisPR-Handels- und Gesellschaftsrecht
24.04.2012 |

Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung bei Ausnutzung genehmigten Kapitals auch durch Geschäftsführung möglich

Auf der Zielgeraden zur Beschlussfassung des MoMiG („Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ v. 23.10.2008, … mehr

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